Baugutachter Garmisch-Partenkirchen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Andreas Trepping (REV) Garmisch-Partenkirchen

Andreas Trepping (REV)

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 08821 781 83 20
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Qualifikation

  • Immobilienwirt (WAK-Dipl.)
  • Recognised European Valuer (TEGoVA)
  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) - DIN EN ISO/IEC 17024
  • Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Garmisch-Partenkirchen steht Ihnen Herr Andreas Trepping (REV) als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Andreas Trepping (REV) kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Garmisch-Partenkirchen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Garmisch-Partenkirchen kommen bzw. sich nicht in Garmisch-Partenkirchen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Garmisch-Partenkirchen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Garmisch-Partenkirchen ist ein Markt und zugleich der Kreishauptort des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, sowie das Zentrum des Werdenfelser Landes. Ein Oberzentrum, sowie eine von dreizehn sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern ist es aufgrund seiner Größe. Garmisch-Partenkirchen liegt etwa 50 km nordwestlich von Innsbruck und rund 80 km südwestlich von München. Die Stadt ist die letzte Gemeinde in Deutschland, die Verwaltungssitz eines Landkreises ist, ohne selbst eine Stadt zu sein. Garmisch-Partenkirchen ist außerdem ein Heilklimatischer Kurort. 

Zu Garmisch-Partenkirchen gehören 35 Gemeindeteile. Während der letzten Eiszeit (der Würmeiszeit) war Garmisch mit einer Eisdecke von ca. 1.700 m über NHN (Normalhöhennull) überzogen. Inmitten eines weiten Talkessels am Zusammenfluss der aus Tirol kommenden Loisbach und der im Wettersteingebirge entspringenden Partnach, zwischen Ammersgebirge im Nordwesten, Estergebirge im Osten und Wettersteingebirge (mit Deutschlands höchstem Berg, der Zugspitze) liegt Garmisch-Partenkirchen.

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus: 

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

Bauamt: 

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen

Amtsgericht: 

Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen

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